HRCM Logo

Leistungen für die Pflege tracheotomierter und beatmeter Patienten sind rechtlich zugesichert.

Finanzierung

Das Recht auf die außerklinische Intensivpflege wird durch den Gesetzgeber zugesichert.

Die außerklinische Intensivpflege gliedert sich in zwei Bereiche:

  • Behandlungspflege nach dem Sozialgesetzbuch V, in der alle medizinischen und therapeutischen Leistungen zusammengefasst sind. Dazu gehören auch die Leistungen, die speziell die Pflege tracheotomierter und beatmeter Patienten betreffen.
  • Allgemeine Grundpflege nach dem Sozialgesetzbuch XI, die alle pflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen umfasst.

Um Sie über dieses komplexe Thema aufzuklären, werden wir gemeinsam mit Ihnen die Kostenplanung eingehend besprechen. Sie können sich in allen Bereichen der Finanzierung auf unsere qualifizierte Unterstützung verlassen.